Genehmigung nach § 49 PBefG mit Mietwagen für die gewerbliche Personenbeförderung
Kraftomnibusse
Genehmigung für Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen nach §§ 48 und 49 PbefG sowie für EU-Gemeinschaftslizenz nach Artikel 4 der Verordnung 1073/2009
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